(21.12.2020) Der Bundesrat hat am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt. Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen. Die Anwaltschaft zeigt sich über die erste Anpassung seit mehr als sieben Jahren erleichtert. Die Änderungen sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Quelle: IBR News
Link: Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren
