Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren

Dez. 21, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(21.12.2020) Der Bun­des­rat hat am 18.12.2020 zahl­rei­che Er­hö­hun­gen im Be­reich der Jus­tiz­kos­ten ge­bil­ligt. Damit kön­nen in Kürze Rechts­an­walts­ge­büh­ren, Sach­ver­stän­di­gen- und Dol­met­scher­ho­no­ra­re, Schöf­fen- und Zeu­gen­ent­schä­di­gun­gen sowie Ge­richts­ge­büh­ren stei­gen. Die An­walt­schaft zeigt sich über die erste An­pas­sung seit mehr als sie­ben Jah­ren er­leich­tert. Die Än­de­run­gen sol­len zum 01.01.2021 in Kraft tre­ten.

Quelle: IBR News
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