Bauindustrie kritisiert reine Anzeigepflicht für alternative Verlegemethoden in der TKG-Novelle

Dez. 15, 2020 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(15.12.2020) Wenn die vorgesehene reine Anzeigepflicht für mindertiefe Verlegung kommt, drohen massive Schäden unserer Infrastruktur. Wenn es keine Antragsprüfung mehr gibt, kann auch nicht technisch abgewogen werden, ob sich ein mindertiefes Verfahren für den Einsatz in einer Verkehrsfläche eignet.“ Mit diesen Worten äußerte sich der Vizepräsident der Bauindustrie, Dr. Matthias Jacob, zum kürzlich vorgelegten Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes.

Quelle: IBR News
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