Verjährung des Herausgabeanspruchs von Handakten

Nov. 4, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(04.11.2020) Der An­spruch eines Man­dan­ten auf Her­aus­ga­be der Hand­ak­ten ver­jährt in­ner­halb von drei Jah­ren nach Man­dats­be­en­di­gung. Die be­rufs­recht­li­chen Be­stim­mun­gen über die Länge der Auf­be­wah­rungs­frist haben dabei kei­nen Ein­fluss auf den Lauf der Ver­jäh­rung. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Ur­teil vom 15.10.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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