Fristwahrung per Fax – Anwalt muss rechtzeitig Hauptstelle anwählen

Okt. 13, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(13.10.2020) Ge­lingt einem Rechts­an­walt der Fax­ver­sand einer Frist­sa­che an einen OLG-Au­ßen­se­nat trotz meh­re­rer An­wähl­ver­su­che nicht, muss er recht­zei­tig die Fax­num­mer der Haupt­stel­le an­wäh­len. Dies gilt je­den­falls dann, wenn eine Über­mitt­lung an die Haupt­stel­le die Ein­hal­tung der Ta­ges­frist si­chern würde. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Be­schluss vom 15.09.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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