Waffengleichheit im Schiedsverfahren als Teil des ordre public

(06.10.2020) Wird ein per­sisch­stäm­mi­ger Zeuge in einem Schieds­ver­fah­ren auf Deutsch ohne Dol­met­scher ver­nom­men, ver­letzt dies nicht den Grund­satz pro­zes­sua­ler Waf­fen­gleich­heit, der für das Schieds­ver­fah­ren ein­fach­recht­lich in § 1042 Abs.1 Satz1 ZPO ge­re­gelt ist und zum ver­fah­rens­recht­li­chen ordre pu­blic ge­hört. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Be­schluss vom 23.07.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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Waffengleichheit im Schiedsverfahren als Teil des ordre public

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