(02.09.2020) Ein Sachverständiger ist in der Berufungsinstanz noch einmal anzuhören, wenn das Gericht sein Gutachten anders würdigen oder andere Schlüsse daraus ziehen will als der Erstrichter. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.07.2020 entschieden. In dem Prozess ging es um Mitverschulden wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes nach einem Verkehrsunfall. …
Quelle: IBR News
Link: Erneute Anhörung eines Sachverständigen notwendig
