(24.08.2020) Mit drastischen Worten hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht: Die Begründung einer Berufung in einem Zivilprozess muss zwar weder in sich schlüssig noch rechtlich haltbar sein – aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten. Die Rechtsmittel eines Anwalts verwarf er als unzulässig, weil dessen Schriftsatz „größtenteils bereits sprachlich unverständlich und inhaltlich schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar“ sei.
Quelle: IBR News
Link: Herbe Rüge für Anwaltsschriftsatz
