(17.08.2020) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (19/21612) vorgelegt, mit dem der Einsatz von Videokonferenztechnik im Rahmen der gerichtlichen Anhörung von Verurteilten innerhalb der Strafvollstreckung umfangreicher genutzt werden soll. In der gerichtlichen Praxis habe sich der Einsatz von Videokonferenztechnik bisher nur zum Teil durchgesetzt, heißt es in der Vorlage.
Quelle: IBR News
Link: Gerichtlicher Einsatz von Videokonferenzen
