Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax

Aug. 6, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(06.08.2020) Die un­ver­schlüs­sel­te Über­sen­dung von sen­si­blen In­for­ma­tio­nen per Fax durch eine Be­hör­de ver­stö­ßt gegen den Da­ten­schutz. Dies gilt je­den­falls dann, wenn der Be­scheid statt­des­sen auf si­che­rem Weg zum Emp­fän­ger ge­lan­gen kann. Dies hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lü­ne­burg mit Be­schluss vom 22.07.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
Link: Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...