Auch Anwälte können künftig Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen beantragen

(04.08.2020)Künf­tig kön­nen auch An­wäl­te die Co­ro­na-Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men be­an­tra­gen. Dies haben der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) und die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) am 03.08.2020 ge­mein­sam mit­ge­teilt. Ab dem 10.08.2020 könn­ten sich An­wäl­te an der di­gi­ta­len On­line-Platt­form des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums an­mel­den.

Quelle: IBR News
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Auch Anwälte können künftig Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen beantragen

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