Baugewerbe nimmt Hautkrebsvorsorge ernst

Aug. 3, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(03.08.2020) „Für die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland ist die Achtung des Arbeitsschutzes selbstverständlich. Während der Sommerzeit gilt dies im Besonderen für Tätigkeiten im Freien mit hoher Sonneneinstrahlung und Hitzebelastung. Die Betriebe stehen in der Pflicht, vorsorgende Maßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen und ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Gemeinsam sagen wir Hautkrebs den Kampf an!“ erklärte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) am 31.07.2020 in Berlin.

Quelle: IBR News
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