Auch Legal-Tech-Anwalt zur Fristenkontrolle verpflichtet

(28.07.2020) In Kanz­lei­en setzt sich nun auch bei Mas­sen­ver­fah­ren die An­wen­dung stren­ger Maß­stä­be für die Büro-Or­ga­ni­sa­ti­on und Über­wa­chung von Fris­ten fort. Der Bun­des­ge­richts­hof stell­te klar, dass ein auf „Legal Tech“ spe­zia­li­sier­ter Rechts­an­walt zur Über­prü­fung der Frist­ver­mer­ke in der Hand­ak­te ver­pflich­tet ist. Wie die Hand­ak­te ge­führt werde – her­kömm­lich oder elek­tro­nisch, ist laut dem Be­schluss vom 23.06.2020 dabei nicht ent­schei­dend.

Quelle: IBR News
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Auch Legal-Tech-Anwalt zur Fristenkontrolle verpflichtet

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