Hoheitliche Tätigkeit hindert Syndikuszulassung

(24.07.2020) Die re­strik­ti­ve Linie des An­walts­se­nats bei Syn­di­kus­zu­las­sun­gen setzt sich fort. Mit Ur­teil vom 22.06.2020 stell­te er am Bun­des­ge­richts­hof klar, dass jede Art ho­heit­li­cher Tä­tig­keit ein Zu­las­sungs­hin­der­nis bil­det. Der Um­fang, in dem sol­che Auf­ga­ben aus­ge­übt wür­den, sei dabei nicht ent­schei­dend.

Quelle: IBR News
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Hoheitliche Tätigkeit hindert Syndikuszulassung

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