Richter stellen Überlegungen zur Modernisierung des Zivilprozesses vor

Juli 22, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(22.07.2020) Im Mai 2019 haben die Prä­si­den­tin­nen und Prä­si­den­ten der Ober­lan­des­ge­rich­te, des Kam­mer­ge­richts, des Baye­ri­schen Obers­ten Lan­des­ge­richts und des Bun­des­ge­richts­hofs auf ihrer 71. Jah­res­ta­gung die Ar­beits­grup­pe „Mo­der­ni­sie­rung des Zi­vil­pro­zes­ses“ ein­ge­setzt. Sie hat jetzt einen Zwi­schen­be­richt vor­ge­legt, in dem sie weit­rei­chen­de Än­de­run­gen vor­schlägt. Ge­richts­ver­fah­ren sol­len bür­ger­freund­li­cher und ef­fi­zi­en­ter wer­den, au­ßer­dem soll auf tech­ni­sche Ent­wick­lun­gen re­agiert wer­den.

Quelle: IBR News
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