Corona-Überbrückungshilfe: DAV fordert Antragsberechtigung auch für Anwälte

(09.07.2020) Der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) kri­ti­siert in einer Mit­tei­lung vom 08.06.2020, dass die Co­ro­na-Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men nur von Steu­er­be­ra­tern, ver­ei­dig­ten Buch­prü­fer oder Wirt­schafts­prü­fern für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men be­an­tragt wer­den kann. Er for­dert, auch Rechts­an­wäl­te als be­rech­tig­te An­trag­stel­ler für ihre Man­dan­ten zu­zu­las­sen.

Quelle: IBR News
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