Mindestlohn soll bis 2022 stufenweise steigen

Juli 2, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(02.07.2020) Der Min­dest­lohn, der der­zeit bei 9,35 Euro brut­to je Zeit­stun­de liegt, soll bis 2022 stu­fen­wei­se auf 10,45 Euro stei­gen. Eine ent­spre­chen­de Er­hö­hung emp­fiehlt die Min­dest­lohn-Kom­mis­si­on in ihrem tur­nus­ge­mä­ßen An­pas­sungs­be­schluss. Zum 01.01.2021 soll der Min­dest­lohn da­nach auf 9,50 Euro stei­gen, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro und zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro, bis er am 01.07.2022 schlie­ß­lich 10,45 Euro er­reicht.

Quelle: IBR News
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