Gehörsverstoß durch überraschendes Abweichen von BGH-Rechtsprechung

Juni 19, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(19.06.2020) Der VIII. Zi­vil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat mit Be­schluss vom 12.05.2020 er­neut dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Über­ra­schungs­ent­schei­dun­gen den An­spruch auf recht­li­ches Gehör ver­let­zen. Im kon­kre­ten Fall war das Be­ru­fungs­ge­richt be­wusst von einer ihm be­kann­ten Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs ab­ge­wi­chen, ohne der Par­tei einen kon­kre­ten Hin­weis zu er­tei­len und aus­rei­chen­de Ge­le­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben.

Quelle: IBR News
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