(05.06.2020) Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden und die Klagen zweier Umweltverbände abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen
