Handwerk darf komplett arbeiten – Umfeld bleibt aber herausfordernd

Mai 12, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(12.05.2020) Mit der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung hat der Berliner Senat ein wichtiges Signal gesetzt: Das Berliner Handwerk ist nun wieder komplett arbeitsfähig! Der Spagat zwischen Gesundheitsschutz der Berlinerinnen und Berliner auf der einen und umfangreicherer wirtschaftlicher Aktivität auf der anderen Seite ist gelungen.

Quelle: IBR News
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