Keine Syndikuszulassung für Projektjuristin

(12.05.2020) Der Bun­des­ge­richts­hof hat einer so­ge­nann­ten Pro­jekt­ju­ris­tin, die von ihrem Ar­beit­ge­ber als „Do­cu­ment Re­view­er“ an Kun­den ver­mit­telt wurde, die Zu­las­sung als Syn­di­kus­rechts­an­wäl­tin ver­sagt. Aus Sicht des An­walts­se­nats wer­den in die­sem Fall keine Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten des Ar­beit­ge­bers be­ar­bei­tet, son­dern des Kun­den. Das aber sei nicht aus­rei­chend. Die zu­stän­di­ge Rechts­an­walts­kam­mer Stutt­gart hatte die Ju­ris­tin zu­ge­las­sen, die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Bund hatte da­ge­gen ge­klagt.

Quelle: IBR News
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Keine Syndikuszulassung für Projektjuristin

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