Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich

Feb. 21, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(21.02.2020) Seit dem 01.02.2020 gilt auch der neue Mindestlohn (Stand 14.08.2019) im Dachdeckerhandwerk als allgemeinverbindlich. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Der Mindestlohn 1 beträgt für ungelernte Arbeitnehmer zunächst 12,40 Euro und steigt ab 01.01.2021 auf 12,60 Euro pro Stunde.

Quelle: IBR News
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