(24.01.2020) Die Beitragsbescheide zweier Industrie- und Handelskammern sind wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22.01.2020 entschieden (Az.: 8 C 9.19 bis 8 C 11.19).
Beiträge für 2011, 2014 und 2016 streitig
Quelle: IBR News
Link: HK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig
