Wiedereinführung der Meisterpflicht

Jan. 13, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(13.01.2020) Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2019 beschlossen, für den Betrieb von 12 Handwerken die Meisterpflicht wieder einzuführen. Hierunter sind auch die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie die Estrichleger.

Quelle: IBR News
Link: Wiedereinführung der Meisterpflicht

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...