Trennung: Wem gehören die in der Ehezeit erworbenen Hunde?

Sep. 21, 2019 | Familien- und Erbrecht

Das Amtsgericht München hat den Antrag der getrennt lebenden Ehefrau auf Zuweisung von Hausrat in Form von mindestens eines oder beider Hunde zurückgewiesen. Maßgebend komme es darauf an, wer die Hauptbezugsperson zum Tier sei.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Trennung: Wem gehören die in der Ehezeit erworbenen Hunde?

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026

Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - zum 1.7.2026 um 4,24 % steigen.

Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit

Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er - je nach Einzelfall - die hierfür maßgeblichen...