(16.07.2019) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit zwei Beschlüssen vom 10.07.2019 Technische Baubestimmungen hinsichtlich VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen für voraussichtlich nicht rechtens erklärt. Er hat daher den Anträgen von zwei Herstellern sog. OSB- bzw. Grobspanplatten (Antragstellerinnen) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen ….
Quelle: IBR News
Link: Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen darf Anforderungen an Grobspanplatten nicht zur bloßen Gefahrenvorsorge stellen