(09.07.2019) In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist der gegenteiligen Auffassung.
Quelle: IBR News
Link: DAV und BRAK uneinig über dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden