Seit der Trennung nutzte der Ehemann das Familienfahrzeug allein. Die Ehefrau nimmt den Ehemann auf Zahlung von Nutzungsentschädigung in Anspruch und begehrte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Trennung: Ex-Partner nutzt weiterhin Familienauto – Entschädigung?