BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – XII ZB 320/17

Apr. 23, 2019 | Familien- und Erbrecht

a) Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar.

b) Z …

Quelle: Open Jur Familienrecht
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