Für das Handwerk gibt es beim Einbau digitaler Tachographen Ausnahmen

Apr. 8, 2019 | Bau- und Architektenrecht

(08.04.2019) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 4. April 2019 den Bericht zum Digitalen Tachographen angenommen und die Pflicht zum Einbau auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich zu regulieren. Vor dem Hintergrund, dass Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse auch das Gros des Fuhrparks von Handwerksbetrieben ausmachen, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

Quelle: IBR News
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