(27.02.2019) Ein Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit seiner Klage gegen die Heranziehung zu einem Tourismusbeitrag gescheitert. Das Gericht betont, dass die Heranziehung bereits aufgrund der bloßen Möglichkeit, aus dem Tourismus Vorteile zu ziehen, gerechtfertigt sei.
Quelle: IBR News
Link: Rechtsanwalt muss Tourismusbeitrag zahlen
