(22.02.2019) Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Werkunternehmers auf Zahlung seiner Vergütung ab, weil der Auftraggeber einen möglichen Vertrag jedenfalls wirksam widerrufen hatte.
Quelle: IBR News
Link: Zu den Voraussetzungen des Widerrufs eines Werkvertrags
