BVerwG: Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden

Nov. 27, 2018 | Bau- und Architektenrecht

Bundesverwaltungsgericht stellt Fehler fest

(27.11.2018) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 im Abschnitt 4 (Autobahnkreuz A 7/A 20 bis B 206 westlich Wittenborn) vom 27. April 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...