Neuregelungen im November 2018

Okt. 29, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(29.10.2018) Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen. Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen – diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten im November in Kraft.

Quelle: IBR News
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