Lärmeinschränkungen in sämtlichen als Industriegebiet überplanten Flächen unzulässig

Aug. 15, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(15.08.2018) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan Nr. 602/1 „Bestehende Industrie nördlich Johann-Rathje-Köser-Straße“ der Hansestadt Stade mit Urteil vom 14.08.2018 für unwirksam erklärt. Es sei unzulässig, für alle als Industriegebiet überplanten Flächen Lärmeinschränkungen festzusetzen, entschied das Gericht (Az.:1 KN 154/12).

Quelle: IBR News
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