Abholen von Anwaltspost aus Fußgängerzone ist kein "Lieferverkehr"

Juli 20, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(20.07.2018) Holt ein Rechtsanwalt seine Post bei der Filiale in der Fußgängerzone, handelt es sich nicht um Lieferverkehr. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsbeschwerdeverfahren eines Leverkusener Anwalts entschieden.

Quelle: IBR News
Link: Abholen von Anwaltspost aus Fußgängerzone ist kein "Lieferverkehr"

Ähnliche Beiträge

Travelita – Reiseblog aus der Schweiz

«TRAVELITA reist um die Welt» wurde von Anita, einer jungen Schweizerin, welche momentan in Zürich wohnt und gerne reist und dabei die Kamera immer schussbereit hält, gegründet. Nach dem Motto: «Lasst uns zusammen die Welt entdecken» – hält Anita stets nach...