Mindestabstand von Windenergieanlagen

Juli 6, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(06.07.2018) Bayern hat nach Angaben der Bundesregierung als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für eine gewisse Zeit Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung selbst festzulegen. Das geht aus der Antwort (19/3053) auf eine Kleine Anfrage (19/2616) der FDP-Fraktion hervor. Die Länderöffnungsklausel endete am 31.12.2015. Kein Land habe ausdrücklich gewünscht, den Zeitraum für diese Klausel zu verlängern, erklärt die Bundesregierung weiter.

Quelle: IBR News
Link: Mindestabstand von Windenergieanlagen

Ähnliche Beiträge

Travelita – Reiseblog aus der Schweiz

«TRAVELITA reist um die Welt» wurde von Anita, einer jungen Schweizerin, welche momentan in Zürich wohnt und gerne reist und dabei die Kamera immer schussbereit hält, gegründet. Nach dem Motto: «Lasst uns zusammen die Welt entdecken» – hält Anita stets nach...