BRAK: Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden

Juni 7, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(07.06.2018) Das bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.06.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad.

Quelle: IBR News
Link: BRAK: Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...