Mehr Geld im Nassbaggergewerbe

Juni 5, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(05.06.2018) Der bundeseinheitliche Ecklohn für Beschäftigte im Nassbaggergewerbe steigt zum 1. Mai dieses Jahres um 2,1 Prozent auf 19,86 Euro die Stunde und wird in einer zweiten Stufe um weitere 3 Prozent auf 20,46 Euro zum 1. Mai 2019 erhöht.

Quelle: IBR News
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