(15.05.2018) Von einem in den Außenbereich gebauten Pferdestall gehen keine unzumutbaren Belästigungen etwa durch Geruch für ein am Rand einer Gemeinde liegendes Wohngrundstück aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 25.04.2018 entschieden. Unmittelbar an den Außenbereich angrenzend seien stärkere Immissionen hinzunehmen (Az.: 3 K 289/17).
Quelle: IBR News
Link: Am Ortsrand darf es auch mal nach Pferd riechen
