(08.05.2018) Die Klage der Betreiberin eines ehemaligen Cafés auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Stadtbahntunnel in Karlsruhe um eine Entschädigungsregelung wegen Beeinträchtigungen ihres Geschäftsbetriebs infolge der Bauarbeiten für das Vorhaben hat Erfolg. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit am 03.05.2018 verkündeten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26.04.2018 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Ex-Café-Betreiberin erstreitet Entschädigung für Geschäftsaufgabe infolge Bau eines Stadtbahntunnels
