BVerwG ruft in Verfahren um Neubau der A 33/B 61 EuGH an

Apr. 27, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(27.04.2018) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, die bei ihm anhängigen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für den Neubau der A 33/B 61, Zubringer Ummeln, auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg entscheidungserhebliche Rechtsfragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorzulegen.

Quelle: IBR News
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