Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

Apr. 13, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(13.04.2018) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern drei Klagen abgewiesen, die gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 9.0b, Müllheim – Auggen“ gerichtet waren. Kläger waren die Gemeinde Auggen, die Stadt Müllheim und eine Privatperson.

Quelle: IBR News
Link: Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...