Rechtssicherheit wieder hergestellt
(26.03.2018) „Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Allgemeinverbindlichkeit von Bau-Tarifverträgen für wirksam zu erklären, sichert die Zukunft unserer vorbildlichen Sozialkassenverfahren und stellt die Tarifpolitik in der Bauwirtschaft wieder auf sicheren Boden.“ Mit diesen Worten kommentierten am 23.03.2018 in Berlin die Vertreter der Bau-Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die IG BAU, den neuen Beschluss des BAG.
Quelle: IBR News
Link: Bau-Tarifvertragsparteien zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Zukunft der Sozialkassenverfahren gesichert
