Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!

März 8, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(08.03.2017) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, …

Quelle: IBR News
Link: Schadensersatz richtet sich nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...