Überwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht stoppt Totalüberwachung

Jan. 26, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(26.01.2018) Arbeitnehmer werden heute auf vielfältige Weise kontrolliert. So darf der Arbeitgeber unter Umständen ihre Emails lesen, ihre Browserdaten werden geprüft, Kameras überwachen Arbeitsabläufe und Maschinen registrieren, wann und wie oft sie bedient werden. Es gibt Software-Programme, die Eingaben auf der Computer-Tastatur überwachen und registrieren. Telefondaten über Gesprächszeiten und Gesprächspartner werden überprüft. Im Extremfall rücken sogar Detektivbüros an. Aber: Nicht alles ist erlaubt, und manches ist nur mit Einschränkungen und unter engen Voraussetzungen zulässig.

Quelle: IBR News
Link: Überwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht stoppt Totalüberwachung

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...