DAV fordert vor Start des beA vollständige Fehlerbeseitigung

Jan. 23, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(23.01.2018) Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) darf erst an den Start gehen, wenn die Technik das Anwaltsgeheimnis zuverlässig schützt und den Anwälten eine gute verlässliche Bedienung gewährleistet. Dies forderte der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich seines Symposions „beA – Wie geht es weiter?“ im DAV-Haus am 22.01.2018. Die Fehler müssten genau analysiert und vollständig beseitigt werden. Der DAV hält fest, dass die gesetzlich vorgesehene passive Nutzungspflicht für Anwälte bis zum endgültigen Start des beA nicht besteht.

Quelle: IBR News
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