(22.12.2017) Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 20.12. 2017 (Az. 13 KN 67/14) entschieden, dass das niedersachsenweite Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den Wasserschutzgebieten und als Wasserschutzgebiete vorgesehenen, durch vorläufige Anordnung gesicherten Gebieten rechtmäßig ist.
Quelle: IBR News
Link: Biogasanlagenverbot in Wasserschutzgebieten ist rechtmäßig
