(20.12.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Privateigentümern aus Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos
