Welche Kleinreparaturen müssen Mieter bezahlen?

Dez. 4, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(04.12.2017) Aus dem Duschkopf tröpfelt Wasser, der Fensterhebel klemmt und der Lichtschalter macht gefährlich brutzelnde Geräusche: Kleine Schäden in der Mietwohnung kommen oft vor. Muss der Mieter dafür zahlen? Dinge, die täglich benutzt werden, gehen auch bei aller nötigen Sorgfalt irgendwann kaputt. Für einige diese kleinen Schäden muss der Mieter zahlen. Diese Zahlungspflicht hat jedoch deutliche Grenzen. Wo diese liegen, regelt in vielen Fällen der Mietvertrag.

Quelle: IBR News
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