Nach der Mantelverordnung ist vor der Mantelverordnung

Okt. 9, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(09.10.2017) Auf Empfehlung mehrerer Bundesratsausschüsse wurde die Verabschiedung der Mantelverordnung, mit der eine bundeseinheitliche Ersatzbaustoffverordnung geschaffen sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert werden sollten, auf die kommende Legislaturperiode vertagt. Vor diesem Hintergrund konkretisierte das von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) am 29.09.2017 in Potsdam veranstaltete „BGRB-Baustoff-Recycling-Symposium 2017“ den in Bezug auf die Mantelverordnung noch bestehenden Änderungsbedarf.

Quelle: IBR News
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